Klasse 8c: Ein aufregender Besuch im Amtsgericht Königswinter
Am 29.9.2022 fuhr die Klasse 8c mit Frau Moos-Bzik und Herrn Altrogge nach Königswinter, um sich dort einige Sitzungen in Jugendstrafsachen unter der Leitung von Richter Oliver Schoenijahn anzuschauen. Die ganze Klasse ist sich einig, dass es eine sehr beeindruckende und vor allem spannende Exkursion war. An nur einem Vormittag konnten wird uns sechs interessante Verhandlungen anschauen, denn alle Verhandlungen waren öffentlich, da die Angeklagten 18 Jahre oder älter waren.Jugendstrafrecht soll eher erziehen als bestrafen
Bei allen Angeklagten wurde Jugendstrafrecht angewendet, obwohl sie bereits volljährig waren. Zur Erklärung: Die Anwendung von Jugendstrafrecht ist zwar nur obligatorisch, wenn Angeklagte zwischen 14 und 18 Jahre alt sind, aber darüber hinaus kann bis zum 21. Lebensjahr Jugendstrafrecht angewendet werden, falls das Gericht eine Reifeverzögerung feststellt. Bei der Einschätzung wird das Gericht von der Jugendgerichtshilfe unterstützt. Übrigens: Wenn man z.B. 16 Jahre alt, aber vielleicht schon so reif wie ein 22-Jähriger ist, wird man trotzdem nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das Jugendstrafrecht – so erklärte uns der vorsitzende Richter Herr Schoenijahn – soll eher erziehen als bestrafen.
Klauen lohnt sich nicht!
Im ersten Fall ging es z.B. um ein achtzehnjähriges Mädchen, welches - wie die Staatsanwältin in der Anklageschrift verlas - in einem Geschäft ein Kleidungsstück im Wert von 10 € gestohlen hatte. Dieses vermeintlich kleine Vergehen wurde allerdings mit einem Bußgeld in Höhe von 150 € sowie Sozialstunden geahndet, denn dies war nicht die erste Verurteilung der jungen Frau wegen Diebstahls. Sollte sie die Auflagen nicht erfüllen, könnte sie dann zu vier Wochen Arrest verurteilt werden. Also merke: Klauen lohnt sich nicht!
Zwei Fälle blieben besonders im Gedächtnis
Der dritte und vierte Fall blieb den meisten, auch da ist sich die Klasse einig, besonders im Gedächtnis. Beim dritten Fall ging es um einen 54-jährigen Mann, der auf einem Parkplatz öffentlich masturbiert und dabei ein 14-jähres Mädchen angeschaut hatte. Auch wenn er seinen Fehler vor Gericht eingestand und sich bereits therapeutische Unterstützung gesucht hatte, wurde er zu weiteren Therapiestunden verpflichtet und zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 € verurteilt, die er innerhalb von 90 Tagen abzahlen muss. Hätte er seine Tat nicht eingesehen und bereut, wäre seine Strafe sicherlich anders ausgefallen.
Beim vierten Fall, der übrigens der längste von allen Fällen war, ging es um einen Schüler, der einen anderen Schüler so stark ins Gesicht geschlagen hatte, dass es u.a. zum Bruch des Jochbeins gekommen war. Vorausgegangen waren längere Auseinandersetzungen zwischen den Schülern, während derer sich beide, z.T. rassistisch, beleidigt hatten. Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er sich von dem Mitschüler bedroht gefühlt und ihn deshalb aus Angst und in Notwehr geschlagen habe. Dieser Darstellung folgte der Richter allerdings nicht. Der Angeklagte wurde von Herrn Schoenijahn zu einem Anti-Aggressions-Training sowie zu Sozialstunden verurteilt und mit dem Hinweis entlassen, dass er zu Freizeitarrest verurteilt würde, falls er den Auflagen nicht nachkomme.
Bei diesem Fall wurde uns auch nachdrücklich bewusst, welche Folgen es haben kann, wenn man sich bei Gericht nicht angemessen verhält: Der freundliche und durchaus geduldige Richter reagierte z.B. sehr scharf auf eine Zwischenbemerkungen der Großmutter des Opfers, welche im Publikum saß. Bei einer erneuten Missachtung des Gerichts drohte er ihr unmittelbar den Ausschluss von der Verhandlung an.
Der Konsum von Cannabis macht faul und dumm!
Der vorsitzende Richter nahm sich am Ende jeder Verhandlung Zeit, um unsere Fragen zu beantworten und uns Wichtiges zu erläutern. Nach der Verhandlung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zitierte er einen früheren Angeklagten, welcher in einer Verhandlung zugegeben hatte: „Ja, Herr Richter, ich weiß, Kiffen macht faul und dumm!“ Dies konnten wir auch selbst im Verlaufe der Verhandlung erkennen, denn der schulische Absturz des Angeklagten verlief parallel mit seinem zunehmenden Drogenkonsum. Außerdem erklärte uns Herr Schoenijahn auch die Gefahr von Cannabis-Psychosen, die besonders bei jugendlichen Konsumenten auftreten.
Fazit: Die Exkursion zum Amtsgericht ist empfehlenswert
Letzen Endes gab es viele spannende Fälle und es ist auf jeden Fall empfehlenswert, selbst einmal zum Amtsgericht zu fahren, um an einer Verhandlung als Zuschauer*in teilzunehmen, am besten mit der Klasse, nach der Unterrichtsreihe „Recht und Rechtsprechung“, mit Freunden oder der Familie. Das im Unterricht Besprochene wird so noch besser verständlich und man lernt auch so einiges fürs Leben. :)
Autor*innen: Cennet Cam, Ruben Dinspel, Maxime Hallen, Carina Schleder